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Informationen zum Sportler Karan Mosebach

Da es in den vergangenen Wochen gehäuft Irritationen und Fragen rund um den Sportler Karan Mosebach gab, möchte die Vorstandschaft des KSC Hösbach ein paar Informationen zu diesem Fall veröffentlichen.
Transparenz und Kommunikation spielt eine wichtige Rolle für ein harmonisches und verständnisvolles Miteinander, weshalb im Folgenden erläutert wird, was vorgefallen ist.

  1. Karan Mosebach hat Anfang des Jahres 2022 beim KSC Hösbach den Starterlaubnisantrag und die Bundeslizenz unterschrieben.
  2. Der ASV Schorndorf wusste bereits im Januar, dass Karan in der Saison 2022/2023 für den KSC Hösbach unterschrieben hat.
  3. Die Lizenzunterlagen von Karan Mosebach wurden vom KSC Hösbach am 20.03.2022 eingereicht und der Startausweis beim ASV Schorndorf angefordert.
  4. Erst danach erfuhr der KSC Hösbach, dass auch der ASV Schorndorf Lizenzunterlagen eingereicht hatte.
  5. Der KSC Hösbach hat am 12.11.2022 davon erfahren, dass Karan Mosebach eine DRB-Lizenz erteilt wurde (Einsatz von Karan Mosebach gegen RSV Greiz).
  6. Wenn Karan Mosebach nicht in der 1. Bundesliga angetreten wäre, hätte es auch von der Vorstandschaft des KSC Hösbach keinen Hinweis an den DRB gegeben. Somit hätte der Sportler auf Einzelmeisterschaften starten können.
  7. Der Hinweis an den DRB erfolgte bewusst vor der Begegnung “KSC Hösbach vs. ASV Schorndorf”, um nicht nachträglich am grünen Tisch den Kampf zu gewinnen.
  8. Die 14 Tage vom 12.11.22 bis zur Anzeige sind dem Umstand geschuldet, dass sämtliche Unterlagen und Vorgänge zusammengetragen und intern wie auch extern (auch mit dem DRB) besprochen wurden. Eine schnellere Bearbeitung war leider nicht möglich.
  9. Der KSC Germania 07 Hösbach e. V. ist immer bestrebt den Wettkampf auf der Ringermatte auszutragen und hat dies auch in diesem Fall so gelebt.
  10. Es bleibt die Entscheidung des DRB-Rechtsausschuss 1 abzuwarten.